Objektsteuern
Objektsteuern sind Steuerarten bei der die Besteuerung mit einem Gegenstand verknüpft ist. Objektsteuern sind auch Realsteuern wie Verbrauchsteuern oder Verkehrssteuern. Die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners finden dabei keine Beachtung. Objektsteuern sind zum Beispiel die Kaffee- oder Teesteuer, die in Zusammenhang mit dem Produkt/Objekt Kaffee und Tee stehen. Knüpft eine Steuer an eine Person an, so handelt es sich um eine Subjektsteuer.