Finanzmonopol

Ein Finanzmonopol ist das alleinige Recht eines Staates Einnahmen durch den Verkauf von Waren und Dienstleistungen mit dem Ziel der Besteuerung herzustellen und/oder zu vertreiben. In Deutschland gab es ein Zündwarenmonopol (dieses wurde 1983 abgeschafft) und ein Branntweinmonopol (heute noch gültig, seit 1919). Dieses Finanzmonopol beschränkt sich heute auf die Vermarktung von Agraralkohol. Die Monopole können heutzutage nicht mehr agieren, da im Zuge der Einführung des europäischen Binnenmarktes 1976 die exklusiven Monopolgebiete entfallen sind.

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