Das Ü-Zeichen, auch Übereinstimmungszeichen genannt, regelt die Verwendung eines Bauprodukts. Für Bauprodukte innerhalb der europäischen Gemeinschaft wird das Ü-Zeichen als Norm durch die CE-Kennzeichnung ersetzt. Da einige Bauprodukte aber in Deutschland nur mit der CE-Kennzeichnung nicht verwendet werden können, da national weitere Anforderungen an das Produkt geknüpft sind, bleibt für diese Anforderungen das Ü-Zeichen bestehen. Eine Doppelkennzeichnung ist laut dem europäischen Gerichtshof (Urteil von 2014) nicht zulässig.